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Kurzparkzonen Wien App

Ratgeber zum Parken in Wien
Kurzparkzonen • Parkscheine und GebührenParkpickerl

Kurzparkzonen in Wien

In der Wiener Parkraumbewirtschaftung wird grundsätzlich zwischen flächendeckenden Kurzparkzonen, separat beschilderten Kurzparkstreifen und AnwohnerInnen-Parkplätzen unterschieden. Das Parken in flächendeckenden Kurzparkzonen sowie separat beschilderten Kurzparkstreifen erfordert einen Parkschein.

Flächendeckende Kurzparkzonen

Montag-Freitag (werkt.) 9:00-22:00 für maximal 2 Stunden

Seit 01.03.2022 sind in allen Wiener Gemeindebezirken flächendeckende Kurzparkzonen eingerichtet. Flächendeckende Kurzparkzonen sind in Teilen oder im gesamten Einzugsgebiet des jeweiligen Bezirks gültig.
Die Einfahrten in eine flächendeckende Kurzparkzone sind durch entsprechende Schilder und einer blauen Straßenmarkierung ZONE gekennzeichnet. Die Schilder "Kurzparkzone Anfang" und "Kurzparkzone Ende" sind nur bei den Ein- und Ausfahrten des Gebietes aufgestellt. Innerhalb eines Bereichs sind keine weiteren auf die Kurzparkzone hinweisenden Verkehrszeichen aufgestellt. Beschilderung Kurzparkzone Anfang In allen flächendeckenden Kurzparkzonen ist das Parken zu den festgesetzten Zeiten kostenpflichtig und es wird ein Kurzparkschein benötigt. Parken ist außerdem auf eine maximale Parkdauer von 2 Stunden beschränkt.
In allen Bezirken gilt die gebührenpflichtige Kurzparkzone von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr. Es darf jeweils für eine maximale Parkdauer von 2 Stunden geparkt werden.

Mit dem Erwerb eines Parkpickerls können Sie in Ihrem Bezirk in allen flächendeckenden Kurzparkzonen parken, solange Sie wollen. Das Parkpickerl ist für die Bewohnerinnen und Bewohner eines Bezirks erhältlich, die in diesem ihren Hauptwohnsitz haben.
Zusätzlich dürfen Parkpickerl-Besitzer auch in Kurzparkzonen von angrenzenden Bezirken, den sogenannten Überlappungzonen, parken.

Kurzparkstreifen

Unabhängig von den flächendeckenden Kurzparkzonen werden in Wien über 1000 Straßenabschnitte durch separat beschilderte Kurzparkstreifen geregelt. Die Schilder "Kurzparkzone Anfang" und "Kurzparkzone Ende" begrenzen den jeweiligen Straßenzug, für den eigene Parkregelungen gelten. Die höchstzulässige Parkdauer sowie zeitliche Gültigkeit werden auf Zusatzschildern ausgewiesen. In allen beschilderten Kurzparkstreifen ist das Parken zu den festgesetzten Zeiten kostenpflichtig. Besondere Vorsicht ist bei Kurzparkstreifen geboten, die sich innerhalb einer flächendeckenden Kurzparkzone befinden, da in den separat ausgewiesenen Straßenabschnitte dann andere Regeln gelten.

AnwohnerInnen-Parkplätze

In der Wiener Innenstadt werden Anwohnerinnen und Anwohnern eines Bezirks sogenannte AnwohnerInnen-Parkplätze zur Verfügung gestellt. Auf diesen separat beschilderten Straßenzügen dürfen nur berechtigte Anwohnerinnen und Anwohner mit gültigem Parkkleber (BewohnerInnen-Parkpickerl) des jeweiligen Bezirks parken. Fahrzeuge, die mit einem Behindertenausweis (§ 29b StVO) gekennzeichnet sind, dürfen auf den AnwohnerInnen-Parkplätzen parken. Bewohnerinnen und Bewohner mit einem BewohnerInnen-Parkpickerl sind berechtigt, AnwohnerInnen-Parkplätze im gesamten Bezirk zu nutzen. Es gibt keine Sonder-Regelungen für einzelne Bezirksteile oder Straßen. Beschilderung AnwohnerInnen-Parkplatz

Unser Tipp

Mit der Kurzparkzonen Wien iOS App haben Sie alle Wiener Kurzparkzonen im Blick. Die App erkennt automatisch, ob Sie in einem kostenpflichtigen Bereich parken und hilft Ihnen durch den Wiener Schilderwald.

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