Kurzparkzonen • Parkscheine und Gebühren • Parkpickerl
Kurzparkzonen in Wien
In der Wiener Parkraumbewirtschaftung wird grundsätzlich zwischen flächendeckenden Kurzparkzonen, separat beschilderten Kurzparkstreifen und AnwohnerInnen-Parkplätzen unterschieden. Das Parken in flächendeckenden Kurzparkzonen sowie separat beschilderten Kurzparkstreifen erfordert einen Parkschein.
Flächendeckende Kurzparkzonen
In 17 Wiener Gemeindebezirken sind flächendeckende Kurzparkzonen eingerichtet. Flächendeckende Kurzparkzonen sind in Teilen oder im gesamten Einzugsgebiet des jeweiligen Bezirks gültig.
Die Einfahrten in eine flächendeckende Kurzparkzone sind durch entsprechende Schilder und einer blauen Straßenmarkierung ZONE gekennzeichnet. Die Schilder "Kurzparkzone Anfang" und "Kurzparkzone Ende" sind nur bei den Ein- und Ausfahrten des Gebietes aufgestellt. Innerhalb eines Bereichs sind keine weiteren auf die Kurzparkzone hinweisenden Verkehrszeichen aufgestellt.
In allen flächendeckenden Kurzparkzonen ist das Parken zu den festgesetzten Zeiten kostenpflichtig. Parken ist außerdem auf eine gewisse Parkdauer beschränkt.
In allen Bezirken innerhalb des Gürtels gilt eine gebührenpflichtige Kurzparkzone von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr. In den Bezirken außerhalb des Gürtels ist das Parken in den Kurzparkzonen von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 19 Uhr kostenpflichtig.
Bezirk | Gültigkeit | Parkdauer |
---|---|---|
1. Bezirk – Innere Stadt | Mo-Fr (werkt.) 9:00-22:00 | 2 Stunden |
2. Bezirk – Leopoldstadt | Mo-Fr (werkt.) 9:00-22:00 | 2 Stunden |
3. Bezirk – Landstraße | Mo-Fr (werkt.) 9:00-22:00 | 2 Stunden |
4. Bezirk – Wieden | Mo-Fr (werkt.) 9:00-22:00 | 2 Stunden |
5. Bezirk – Margareten | Mo-Fr (werkt.) 9:00-22:00 | 2 Stunden |
6. Bezirk – Mariahilf | Mo-Fr (werkt.) 9:00-22:00 | 2 Stunden |
7. Bezirk – Neubau | Mo-Fr (werkt.) 9:00-22:00 | 2 Stunden |
8. Bezirk – Josefstadt | Mo-Fr (werkt.) 9:00-22:00 | 2 Stunden |
9. Bezirk – Alsergrund | Mo-Fr (werkt.) 9:00-22:00 | 2 Stunden |
10. Bezirk – Favoriten | Mo-Fr (werkt.) 9:00-19:00 | 3 Stunden |
11. Bezirk – Simmering | Mo-Fr (werkt.) 9:00-19:00 | 3 Stunden |
12. Bezirk – Meidling | Mo-Fr (werkt.) 9:00-19:00 | 3 Stunden |
14. Bezirk – Penzing | Mo-Fr (werkt.) 9:00-19:00 | 3 Stunden |
15. Bezirk – Rudolfsheim-Fünfhaus | Mo-Fr (werkt.) 9:00-19:00 | 3 Stunden |
15. Bezirk – Rudolfsheim-Fünfhaus (Bereich Stadthalle) | Mo-Fr (werkt.) 9:00-22:00 Sa, So, Feiertag 18:00-22:00 |
2 Stunden |
16. Bezirk – Ottakring | Mo-Fr (werkt.) 9:00-19:00 | 3 Stunden |
17. Bezirk – Hernals | Mo-Fr (werkt.) 9:00-19:00 | 3 Stunden |
18. Bezirk – Währing | Mo-Fr (werkt.) 9:00-19:00 | 3 Stunden |
20. Bezirk – Brigittenau | Mo-Fr (werkt.) 9:00-19:00 | 2 Stunden |
Kurzparkstreifen
Unabhängig von den flächendeckenden Kurzparkzonen werden in Wien über 1000 Straßenabschnitte durch separat beschilderte Kurzparkstreifen geregelt. Die Schilder "Kurzparkzone Anfang" und "Kurzparkzone Ende" begrenzen den jeweiligen Straßenzug, für den eigene Parkregelungen gelten. Die höchstzulässige Parkdauer sowie zeitliche Gültigkeit werden auf Zusatzschildern ausgewiesen. In allen beschilderten Kurzparkstreifen ist das Parken zu den festgesetzten Zeiten kostenpflichtig. Besondere Vorsicht ist bei Kurzparkstreifen geboten, die sich innerhalb einer flächendeckenden Kurzparkzone befinden, da in den separat ausgewiesenen Straßenabschnitte dann andere Regeln gelten.
AnwohnerInnen-Parkplätze
In der Wiener Innenstadt werden Anwohnerinnen und Anwohnern eines Bezirks sogenannte AnwohnerInnen-Parkplätze zur Verfügung gestellt. Auf diesen separat beschilderten Straßenzügen dürfen nur berechtigte Anwohnerinnen und Anwohner mit gültigem Parkkleber (BewohnerInnen-Parkpickerl) des jeweiligen Bezirks parken. Fahrzeuge, die mit einem Behindertenausweis (§ 29b StVO) gekennzeichnet sind, dürfen auf den AnwohnerInnen-Parkplätzen parken. Bewohnerinnen und Bewohner mit einem BewohnerInnen-Parkpickerl sind berechtigt, AnwohnerInnen-Parkplätze im gesamten Bezirk zu nutzen. Es gibt keine Sonder-Regelungen für einzelne Bezirksteile oder Straßen.